Anwalt für Strafrecht hilft bei Anzeige wegen Betrugs gem. § 263 StGB
Der Schaffner fragt, noch jemand zugestiegen und man schweigt, weil man kein Ticket hat.
Man hat einen neuen Nebenjob obwohl man Sozialleistungen bezieht und teilt dies dem Amt nicht mit.
Man verkauft bei ebay „echte Originale“ obwohl es sich um Kopien handelt oder man versendet die Ware nie – der Betrug ist ein sehr häufiges, aber auch kompliziertes Delikt. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Betrugshandlung vorliegt, kann man als Laie oft nicht feststellen. Die Grenzen zwischen Betrug, Erpressung, Diebstahl und Untreue sind nicht leicht zu ziehen. Eine Strafe wegen Betrugs kann jedoch empfindlich hoch ausfallen, daher sollte man sich im Falle einer Beschuldigung umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, zeigt Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Betrugstatbestand. Insbesondere erfahren Sie:
Wann hat man einen Betrug begangen?
Ein Betrug kann vorliegen, wenn man eine andere Person über Tatsachen täuscht. Das heißt, man beeinflusst einen anderen und ruft dadurch bei diesem einen Irrtum hervor. Aufgrund dieses Irrtums nimmt der Getäuschte eine Vermögensverfügung vor, zum Beispiel wird Geld gezahlt. Dadurch entsteht ein Schaden.
Die Konstellationen, in denen Personen getäuscht werden können, sind jedoch sehr bunt. Auch muss nicht jede Vermögensverfügung zu einem Schaden führen! Klare Aussagen lassen sich daher stets erst nach Prüfung des Falls treffen.
Was bedeutet, einen anderen über Tatsachen täuschen?
Jemanden zu versichern, morgen werde es regnen ist keine Tatsache, über die man täuschen kann. Juristisch gesehen handelt es sich bei Tatsachen nämlich nur um Geschehnisse aus der Vergangenheit oder Gegenwart. Zudem müssen sie sich beweisen lassen können. Es muss sich also um objektive feststellbare Zustände handeln, zum Beispiel den Wert eines Autos oder auch die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners, der einen Kredit beantragt.
Reines Anpreisen von Vorteilen oder persönliche Werturteile sind keine Tatsachen. Sie sind rein subjektive Wertungen. Wenn es also in der Werbung heißt, es handle sich um ein echtes „Schnäppchen“, kann der angebotene Artikel anderswo günstiger sein, dennoch liegt kein Betrug vor. Auch wer ein Haus verkauft mit den Worten, „hier werde man sich wohl fühlen“, gibt damit keine Tatsachen bekannt, sondern äußerst lediglich seine eigene Empfindung.
Kann ich jemanden täuschen, obwohl ich gar nichts tue?
Man kann eine andere Person auf verschiedene Arten täuschen: einmal durch aktives Handeln, aber auch durch ein schlüssiges Verhalten, aus dem der andere aber eine Tatsache zieht. Wer zum Beispiel ein Auto verkauft, erklärt damit schlüssig, dass er zum Verkauf auch befugt ist. Wer im Restaurant Essen bestellt erklärt damit schlüssig, er sei auch bereit, dafür zu bezahlen.
So kann in Alltagssituationen auch ohne explizite Kommunikation ein Betrug vorliegen, weil wir oftmals viele Tatsachen durch schlüssiges Verhalten einfach annehmen können. Auf ein ausdrückliches Hinweisen kommt es dann gar nicht an. Niemand erwartet, dass man beim Betreten eines Restaurants dem Kellner mitteilt „Ja, ich bin zahlungsfähig.“
Wenn ich einen Irrtum nicht aufkläre, obwohl ich ihn nicht hervorgerufen habe, mache ich mich dann strafbar?
Eine Täuschung kann man auch durch ein Untätig bleiben hervorrufen. Allerdings ist man nicht verpflichtet, jeden Irrtum aufzuklären. Vielmehr muss man einerseits in der Lage dazu sein, zum anderen muss man auch eine spezielle Pflicht dazu haben. Im alltäglichen Geschäftsleben kommen solche Aufklärungspflichten nicht oft vor.
Man muss nämlich als Garant dafür einzustehen haben, dass der andere vor den Konsequenzen geschützt wird. Eine solche Pflicht kann kraft Gesetz bestehen, zum Beispiel hat man bei Bezug von Sozialleistungen nach § 60 Absatz 1 Nr. 2 SGB I die Pflicht, sämtliche Veränderungen der finanziellen Verhältnisse mitzuteilen. Bleibt man untätig, kann ein Sozialbetrug vorliegen.
Auch aus einem Vertrag kann sich eine Garantenpflicht ergeben oder aber aus dem rechtlichen Gebot von „Treu und Glauben“. Wer beispielsweise einen langjährigen Geschäftspartner hat, welcher einem Rechenfehler unterliegt und fälschlicherweise zu viel bezahlt, kann einen Betrug begehen, wenn er die Sache nicht aufklärt.
Schließlich kann sich auch aus einem unangemessenen Verhalten eine Pflicht zur Aufklärung ergeben. Wer zum Beispiel einen Unfallwagen verkauft, ohne darauf hinzuweisen. Als Verkäufer hat man die Pflicht, den Käufer über den Wagen aufzuklären, tut man es nicht und der Käufer bemerkt später, dass der Wagen bereits einen Unfall hatte, kann ein Betrug vorliegen.
Allgemein gesprochen ergeben sich solche Einstandspflichten für das Vermögen eines anderen jedoch recht selten. Wird man eines Betrugs beschuldigt, obwohl man meint, man habe gar nichts getan, ist es daher sehr ratsam, den Sachverhalt von einem Fachanwalt für Strafrecht überprüfen zu lassen.
Was bedeutet, es muss eine „Vermögensverfügung“ vorliegen?
Beim Betrug ist es wichtig, dass eine Kausalkette vorliegt. Man erzählt die Unwahrheit – die andere Person irrt sich – aufgrund dieses Irrtums nimmt sie eine Vermögensverfügung vor – diese Verfügung muss zu einem Schaden führen.
Die Vermögensverfügung findet man nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtsprechung entwickelt, um den Betrug vom Diebstahl abzugrenzen.
Definiert ist die Vermögensverfügung als jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden führt. Wer mit einem anderen einen Vertrag abschließt, handelt aktiv- darin liegt die Vermögensverfügung. Wer einem anderen erlaubt, eine Sache mitzunehmen, duldet etwas – eine Vermögensverfügung liegt vor. Wer eine offene Zahlung nicht mehr einfordert, weil er darüber getäuscht wurde, dass sie noch besteht, unterlässt diese Forderung – darin besteht ebenfalls eine Vermögensverfügung.
Diese Verfügung muss unmittelbar zu einem wirtschaftlichen Schaden führen.
Diebstahl oder Betrug – wie grenzt man das ab?
Das entscheidende Merkmal ist die Vermögensverfügung. Beim Betrug schädigt sich der Betrogene quasi selbst. Er macht sich zum Werkzeug desjenigen, der ihn täuscht und führt den Vermögensschaden selbst herbei, indem er zum Beispiel den Vertrag selbst unterschreibt. Natürlich ist sich der Betrogene nicht bewusst, was er da gerade tut. Das ist auch nicht wichtig, es zählt nur, dass am Ende ein Schaden vorliegt. Ist dies der Fall, kann ein Betrug vorliegen.
Im Gegensatz dazu wirkt der Geschädigte beim Diebstahl nicht aktiv mit. Ihm wird vielmehr etwas weggenommen, was er freiwillig nicht weggeben wollte. Gerade diese Freiwilligkeit ist ein entscheidendes Merkmal: während man beim Betrug freiwillig, man weiß ja nicht, was man tut, eine Sache hergibt, wird sie einem beim Diebstahl unfreiwillig genommen.
Wann liegt ein Vermögensschaden vor?
Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn nach der Vermögensverfügung der Geschädigte weniger hat, als vorher. Obwohl das recht einfach klingt, ergeben sich vielfach die Probleme beim Betrug im Zusammenhang mit dem Vermögensschaden. Denn ein Schaden lässt sich nicht immer rein objektiv betrachten! Im Einzelfall kann ein Schaden vorliegen, obwohl rein wirtschaftlich gesehen niemand einen Verlust gemacht hat. In diese Kategorie fallen der sogenannte Bettel -, Spenden-, und Subventionsbetrug.
Ich habe jemandem eine Sache aufgeschwatzt, die er nicht braucht. Habe ich einen Betrug begangen?
Ein Schaden kann eigentlich nur dann vorliegen, wenn beim Austausch von Leistungen kein wirtschaftlich gleichwertiges Äquivalent zugeflossen ist. Dennoch kann es sein, dass man sich strafbar macht, wenn man eine objektiv wertvolle Sache jemandem andreht, die dieser gar nicht braucht. Die Rechtsprechung hat hierfür extra Fallgruppen entwickelt und spricht vom sogenannten „individuellen Schaden“. Zum Beispiel, wenn der Getäuschte eine für ihn völlig unbrauchbare Leistung erhält. Ein typischer Fall hierfür ist der Vertreter, der an der Haustür einer älteren Dame statt eines erhofften Kochbuchs ein Zeitschriften Abo über Motorräder aufschwatzt.
Mach ich mich strafbar, wenn ich für einen bestimmten Zweck Spenden sammle, das Geld aber für mich selbst behalte?
Auch der sogenannte „Spenden- oder Bettelbetrug“ ist strafbar. Einerseits könnte man denken, dass niemand einen Schaden erleidet. Denn derjenige, der Geld spendet, gibt das Geld ja freiwillig weg und erwartet hierfür auch gar keine Gegenleistung. Worin sollte dann also ein Schaden bestehen? Auch hier ist aber anerkannt, dass ein Betrug vorliegen kann, wenn der vorgegebene Zweck der Spende nicht eingehalten wird.
Ist es Betrug, wenn ich mir von jemandem eine Unterschrift erschleiche?
Wenn man sich eine Unterschrift erschleicht, um zum Beispiel einen Vertrag abzuschließen, kann bereits ein Betrug vorliegen, obwohl noch gar kein Geld geflossen ist bzw. keine Leistungen ausgetauscht wurden. Wer also einen anderen überlistet und sich so einen Vertragsschluss erschleicht, kann sich bereits strafbar gemacht haben, auch wenn er den vermeintlichen Anspruch aus dem Vertrag noch gar nicht geltend gemacht hat. Warum ist das dann schon strafbar?
Die Rechtsprechung ist hier sehr streng und spricht von einer schadensgleichen Vermögensgefährdung. Der Getäuschte läuft durch das Unterschreiben nämlich unmittelbar Gefahr, demnächst unberechtigt in Anspruch genommen zu werden. Diese Gefahr kann einem tatsächlich eingetretenen Schaden gleichstehen.
Ich habe in meinem Lebenslauf / beim Vorstellungsgespräch falsche Angaben gemacht und so einen Job bekommen. Habe ich einen Betrug begangen?
Auch der bloße Abschluss eines Vertrages kann bereits einen Betrug darstellen, wenn man nicht im Stande ist, dem Getäuschten eine vollwertige Gegenleistung zu erbringen. Wer ein Zeugnis oder den Lebenslauf fälscht, um sich so einen Job zu verschaffen, erschleicht sich den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Wer die geforderte Qualifikationen aber gar nicht besitzt und nicht fähig ist, die erwartete Leistung dem Arbeitgeber zu erbringen, kann sich eines Betrugs strafbar machen.
Nicht jede kleine Lüge im Lebenslauf ist aber gleich ein Betrug! Wer fachlich qualifiziert ist und eine wirtschaftlich sinnvolle Arbeit erbracht hat, aber beim Vorstellungsgespräch geflunkert hat, muss sich nicht unbedingt strafbar gemacht haben. Man sollte hier in jedem Fall anwaltlichen Rat aufsuchen, um eine eventuelle Strafbarkeit abzuklären.
Kann man einen Betrug auch unvorsätzlich begehen?
Nein, man kann sich nur strafbar machen, wenn man auch vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen aller Tatbestandsmerkmale. Außerdem verlangt der Gesetzgeber für den Betrug eine besondere Form des Vorsatzes: man muss nämlich auch mit der Absicht handeln, sich oder einen anderen rechtswidrig zu bereichern. Was bedeutet das genau?
Das bedeutet, man muss darauf aus sein, die eigene Vermögenslage irgendwie zu verbessen und sich an dem Schaden des Getäuschten zu bereichern. Die Bereicherung ist quasi die Kehrseite des Schadens. Der Getäuschte gibt eine Leistung oder verzichtet auf eine Forderung und dadurch wird ein anderer bereichert. An diesem Vorsatz fehlt, wenn man keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt. Zum Beispiel, weil man dem Freund, auf den man schon so lange eifersüchtig ist, ein Fahrrad mit defekten Bremsen verkauft und hofft, er werde einen Unfall damit bauen. Das heißt natürlich nicht, dass so ein Verhalten nicht strafbar wäre! Hier sind jedoch andere Delikte einschlägig.
Jemand schuldet mir Geld, ich habe eigenhändig einen Schuldschein erstellt, damit es endlich gezahlt wird – ist das strafbar?
Damit man sich strafbar macht, muss man einen rechtswidrigen Vermögensvorteil anstreben. Rechtswidrig ist dieser Vorteil aber nur dann, wenn man tatsächlich keinen Anspruch darauf hat. Wer also eine Urkunde oder einen Schuldschein fälscht, um damit einen Anspruch durchzusetzen, der tatsächlich besteht, begeht keinen Betrug. Natürlich kann man sich dennoch der Urkundenfälschung strafbar machen!
Wer irrig annimmt, ihm stehe ein solcher Anspruch zu, macht sich auch in der Regel nicht strafbar, weil er einem Irrtum unterliegt und damit ohne Vorsatz handelt. Ein solcher Irrtum lässt sich im Falle einer Beschuldigung jedoch nicht immer leicht beweisen, daher sollte man zunächst von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, denn als Beschuldigter muss man keine Angaben zur Sache machen! Häufig ist man der Vernehmung bei der Polizei gar nicht gewachsen, daher ist es ratsam einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.
Was ist ein Computerbetrug?
Mittlerweile werden vermehrt Geschäfte rein technisch abgewickelt und laufen voll automatisiert. An die Stelle eines Verkäufers tritt dann ein Automat. Was aber, wenn man diesen manipuliert? Der normale Betrug ist dann nicht einschlägig, denn getäuscht werden kann stets nur ein Mensch, nicht aber ein Computerprogramm. Daher hat der Gesetzgeber hierfür einen extra Straftatbestand geschaffen. Wer elektronische, technische Vorgänge manipuliert und so das Ergebnis beeinflusst, kann sich demnach strafbar machen.
Das Strafmaß beim Computerbetrug ist hoch, es drohen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, in einem besonders schweren Fall sogar noch mehr. Auch das bloße Vorbereiten eines Computerbetrugs kann bereits strafbar sein. Zum Beispiel, indem man ein Programm entwickelt, welches dazu dient, einen solchen Betrug zu begehen. Klassisches Beispiel hierfür sind Programme, welche Geldspielautomaten manipulieren, so dass man stets das Spiel gewinnt. Aber auch das benutzen einer gefälschten EC – Karte kann einen Computerbetrug darstellen.
Im Einzelnen ist hier vieles aber umstritten und sollte man eines Computerbetrugs beschuldigt werden, ist es unbedingt ratsam einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.
Ich habe bei ebay auf meine eigene Auktion geboten, um den Preis in die Höhe zu treiben. Ist das ein Betrug?
Immer wieder kommt es vor, dass Anbieter bei ebay heimlich auf ihre eigene Auktion bieten und so den Preis in die Höhe treiben. Die Gerichte mussten sich in jüngster Zeit häufig mit Auktionen rum um Gebrauchtwagen beschäftigen.
Zunächst einmal ist es auch in den ebay ABGs verboten, mittels eines anderen Accounts den Preis für eine eigene Auktion in die Höhe zu treiben. Wenn die Sache auffliegt, droht zudem ein Strafverfahren und man läuft Gefahr, Schadensersatz zu zahlen. Ebay selbst meldet solche Scheingebote zwar nicht, schließt aber die Anbieter von der Plattform aus.
Gibt es auch einen besonders schweren Betrug?
Ja, wenn man einen besonders schweren Fall des Betrugs begeht, kann es zu erheblichen Strafschärfungen kommen.
Ein schwerer Fall liegt zum Beispiel vor, wenn man einen besonders hohen Schaden herbeiführt. Die Rechtsprechung geht hier von einer Summe von mindestens 50.000 Euro aus. Oder man schädigt eine große Zahl von Menschen, hier muss es sich um mindestens zehn bis 50 Personen handeln. Solche Fälle kommen häufig beim Internetbetrug vor, da man über eine Website bekanntermaßen sehr viele Menschen gleichzeitig erreicht.
Ein anderer schwerer Fall liegt vor, wenn man durch den Betrug einen Menschen in so schwere wirtschaftliche Not bringt, dass er selbst lebensnotwendige Aufwendungen nicht mehr bestreiten kann.
Aber auch wenn man gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande riskiert man, wegen einem besonders schweren Fall von Betrug bestraft zu werden. Gewerbsmäßig ist ein Betrug immer dann, wenn man plant die Tat zu wiederholen und sich somit fortlaufend ein Einkommen zu sichern. Wer beispielsweise BaföG bezieht, ohne anspruchsberechtigt zu sein, begeht wiederholt einen Betrug.
Von einer Bande spricht man, wenn sich mindestens drei Personen zusammengeschlossen haben, um wiederholt Betrugstaten zu begehen. Eine aktive Beteiligung aller drei Personen ist nicht notwendig, es reicht aus, wenn man den gemeinsamen Willen hat, Betrugstaten zu begehen.
Im Übrigen kann ein besonders schwerer Fall auch vorliegen, wenn man als Amtsträger arbeitet und in diesem Rahmen seine Stellung missbraucht, um eine Betrugshandlung zu begehen. Amtsträger sind Richter, Beamte oder andere Personen in einem öffentlich – rechtlichen Anstellungsverhältnis.
Welche Strafe droht mir im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs?
Der einfache Betrug sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Bei einem besonders schweren Fall sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Wer wiederholt zusammen mit anderen Betrugshandlungen begeht, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Für das Strafmaß spielt das gesamte Verhalten des Beschuldigten eine wesentliche Rolle. Daher sollte man, bevor man einen Rechtsanwalt aufgesucht hat, keine Angaben zur Sache machen und sich umfassend beraten lassen.
Ich habe meiner Versicherung einen Schaden gemeldet, den ich selbst vorsätzlich verursacht habe. Ist das ein besonders schwerer Betrug?
Ein Versicherungsbetrug liegt dann vor, wenn man einen Versicherungsfall vortäuscht. Speziell geregelt ist das gesetzlich nicht, sondern fällt unter den normalen Betrug. Wer seine Versicherung täuscht, kann sich aber wegen eines besonders schweren Fall des Betrugs strafbar machen, was zu einem erheblich höheren Strafmaß führen kann.
Ein solcher schwerer Versicherungsbetrug liegt vor, wenn man eine Sache von bedeutendem Wert von der Versicherung ersetzt haben möchte. Die Rechtsprechung geht hier von einer Mindestgrenze von 1.000 Euro aus. Typische Beispiele sind das Vortäuschen eines Unfalls, um Schäden am KfZ zu beheben oder gar das eigenhändige in Brand setzen von Gebäuden oder Booten. Hier kann zudem eine Verfolgung aus anderen Delikten drohen, zum Beispiel Urkundenfälschung, Brandstiftung oder falsche Verdächtigung.
Nicht zu verwechseln ist der Versicherungsbetrug mit dem speziell geregelten Versicherungsmissbrauch. Wer nämlich bereits mit der Absicht handelt, seine Versicherung zu täuschen und deswegen eine Sache beschädigt oder zerstört, kann einen Versicherungsmissbrauch verwirklichen. Ob die Versicherung das Geld tatsächlich auszahlt, ist nicht wichtig. Geschützt werden sollen vielmehr die Versicherung und ihr Vermögen im Allgemeinen, so dass man sich bereits strafbar machen kann, wenn dieses Vermögen gefährdet erscheint. Juristen sprechen daher von einem sogenannten „abstrakten Gefährdungsdelikt“.
Ist auch der Versuch des Betrugs schon strafbar?
Ja, auch der Versuch ist strafbar und zwar dann, wenn man bereits unmittelbar zum Betrug angesetzt hat. In der Rechtsprechung ist jedoch umstritten, wann genau dieses Ansetzen vorliegt. Man geht davon aus, dass die Täuschung eine gewisse Erheblichkeit aufweisen muss und unmittelbar zu einer Vermögensverfügung führen muss. Wer zum Beispiel einen falschen KfZ Schaden an die Versicherung meldet, kann einen versuchten Betrug begangen haben, auch wenn das Vorhaben gescheitert ist, weil die Sache auffliegt und die Versicherung kein Geld zahlt.
Nicht jede falsche Angabe oder jede Lüge stellt aber gleich einen versuchten Betrug dar! Sollte man einer solchen Tat beschuldigt werden, ist es ratsam sich umgehend an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, welcher die Sachlage überprüfen kann.
Wann verjährt ein Betrug?
Der "einfache" Betrug sieht ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 III Nr. 4 StGB fünf Jahre. Für den gewerbsmäßigen Bandenbetrug gelten andere Fristen. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug ist die schwerste Form des Betrugs und kann zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren führen.
Ich werde des Betrugs beschuldigt. Droht mir eine Verurteilung?
Nicht immer muss es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden die Schuld als gering einstuft und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht, kann das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt werden. Das ist möglich, wenn es sich um einen nicht allzu hohen Schaden handelt.
Außerdem gibt es die Möglichkeit das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags einzustellen nach § 153 a StPO. Die Vorteile einer Einstellung liegen auf der Hand – es kommt nicht zu einem Eintrag in das Führungszeugnis, man ist also nicht vorbestraft.
Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Beschuldigung an einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Nur so lässt sich das bestmöglichste Ergebnis erzielen.
Wenn ich wegen Betrugs verurteilt werde, bekomme ich dann einen Eintrag in mein Führungszeugnis?
Ob es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommt, hängt von der Höhe der Strafe ab und wie oft man bereits verurteilt wurde. Bei einer Erstverurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen gibt es einen Eintrag im Bundeszentralregister, nicht aber die Aufnahme in ein einfaches Führungszeugnis. Wer erneut verurteilt wird, muss jedoch mit einer Eintragung im Führungszeugnis rechnen. Außerdem wird dann auch die erste Verurteilung mit ins Führungszeugnis aufgenommen.
Mir wird Betrug vorgeworfen. Muss ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?
Nein. Es gibt keine Pflicht vor der Polizei eine Aussage zu machen, wenn man einer Straftat beschuldigt wird. Sie können von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen und das sollten Sie auch, denn oftmals ist man einer Vernehmung bei der Polizei nicht gewachsen und sagt schnell Dinge, die man so nicht hätte mitteilen sollen. Das eigene Verhalten wird nämlich in den Akten bei der Polizei vermerkt und solche Vermerke können später vor Gericht negative Auswirkungen haben.
Kontakt zu einem Strafverteidiger
Kontaktieren Sie im Falle einer Beschuldigung daher umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Ein Rechtsanwalt wird sich in der Regel zunächst mit dem Ermittlungsergebnis auseinandersetzen, um im Anschluss mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie abzusprechen.
Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich
Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Er tritt deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Sie beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren.
Weitere Informationen zum Betrug finden Sie auf unserer Internetseite
www.rechtsanwalt-betrug.de